Unsere Patentanwaltskanzlei berät und vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten in individueller und je auf die besonderen Umstände angepasster Weise in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Im Kernbereich unserer Tätigkeit liegen insbesondere die Ausarbeitung und Einreichung von deutschen, europäischen und internationalen Schutzrechtsanmeldungen bei den zuständigen Ämtern, die Ausführung der vielfältigen Verfahrenshandlungen bis zur Erteilung bzw. Eintragung des jeweiligen Schutzrechts sowie die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung der Schutzrechte.
Erteilte bzw. eingetragene gewerbliche Schutzrechte verleihen Ihnen insbesondere ein Ausschließlichkeitsrecht für Ihre Schöpfung. Beispielsweise können Sie damit Ihren Wettbewerbern die Vermarktung Ihrer technischen Erfindung, die Verwendung Ihrer Marke oder die Benutzung Ihres Produktdesigns untersagen.
Für Ihr Produkt können hinsichtlich technischer Idee, ästhetischer Formgebung und Vermarktung vielleicht sogar Patentschutz, Designschutz und Markenschutz gemeinsam in Betracht kommen. Die so geschaffenen Freiheitsgrade für Ihr gewerbliches Handeln am Markt werden übrigens auch in unserem Kanzleilogo symbolisiert: Wie Sie gewiss schon erkannt haben, zeigt es in stilisierter Form eine kardanische Aufhängung, mit der bekanntlich eine Beweglichkeit in alle Richtungen ermöglicht wird.
Patente und Gebrauchsmuster zum Schutz von technischen Erfindungen, die neu sind und in dem Sinne auf erfinderischer Tätigkeit beruhen, dass sie sich für einen Durchschnittsfachmann nicht schon offensichtlich bzw. naheliegend aus dem vorfindlichen Stand der Technik ergeben.
Marken, also beispielsweise aus Worten und/oder Bildelementen gebildete und dabei so beschaffene Zeichen, dass mit ihnen der Verbraucher im Sinne eines Herkunftshinweises die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers von denen anderer Anbieter unterscheiden kann.
Designs (bzw. Geschmacksmuster) zum Schutz der zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder Erzeugnisteils, wenn diese neu ist und bezogen auf den Gesamteindruck dieser ästhetischen Formschöpfung eine Eigenart aufweist.
Auch unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Schutzrechte, was oftmals die Vergabe von Lizenzen oder andere Verträge und Übertragungen einschließt.
Zum breiten Spektrum unseres Leistungsangebotes gehören ferner Unterstützungen im Bereich rechtlicher Fragen zu patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindungen, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis gemacht werden. Das deutsche Arbeitnehmerfindungsgesetz regelt hier im Sinne eines Interessenausgleichs insbesondere den Anspruch des Arbeitgebers auf die Rechte an der Diensterfindung einerseits und den Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf eine angemessene Vergütung andererseits.